Pflegedienst am Waldsee

Leistungskomplexe Pflegeversicherung

LK Leistungsart Punkte Preise*
  1 Erweiterte kleine Körperpflege 300 € 12,60
Leistungsinhalte
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  • An-/Auskleiden
  • Teilwaschen
  • Mundpflege und Zahnpflege
  • Kämmen
  2 Kleine Körperpflege 200 €   8,40
Leistungsinhalte
  • An-/Auskleiden
  • Teilwaschen
  • Mundpflege und Zahnpflege
  • Kämmen
  3a Erweiterte große Körperpflege ohne Baden 450 € 18,90
Leistungsinhalte
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  • An-/Auskleiden
  • Waschen/Duschen/Baden
  3b Erweiterte große Körperpflege mit Baden 600 € 25,20
Leistungsinhalte
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  • An-/Auskleiden
  • Waschen/Duschen/Baden
  • Rasieren
  • Mundpflege und Zahnpflege
  • Kämmen
  4 Große Körperpflege 400 € 16,80
Leistungsinhalte
  • An-/Auskleiden
  • Waschen/Duschen
  • Rasieren
  • Mundpflege und Zahnpflege
  • Kämmen
  5 Lagern/Betten 100 €   4,20
Leistungsinhalte
  • Lagern, Bett machen/richten
  • Mobilisieren beim Betten
BemerkungLK 5 ist nur in Kombination mit mindesten einem anderen LK anrechenbar.
  6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 250 € 10,50
Leistungsinhalte
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Essplatzes
  • Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
  7a Darm- und Blasenentleerung 80 €   3,36
Leistungsinhalte
Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere: Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darm- entleerung einschl. Entsorgung von Ausscheidungen.
BemerkungLK 7a ist nur in Kombination mit mindesten einem anderen LK anrechenbar.
  7b Darm- und Blasenentleerung - erweitert 200 €   8,40
Leistungsinhalte
Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere:
  • An-/Auskleiden,
  • Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darm- entleerung, z.B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen,
  • Intimpflege.
BemerkungLK 7b ist neben den Leistungskomplexen 1 bis 4 nicht abrechenbar.
  8 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung je 70 €   2,94
Leistungsinhalte
  • An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Treppensteigen
  9 Begleitung außer Haus 600 € 25,20
Leistungsinhalte
Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturellen Veranstaltungen).
Bemerkungin der Regel 3 x monatlich
10 Beheizen der Wohnung 120 €   5,04
Leistungsinhalte
  • Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
  • Entsorgung der Verbrennungsrückstände
  • Heizen
11a Reinigen der Wohnung - Grundreinigung 90 €   3,78
Leistungsinhalte
  • Aufräumen der Wohnung
  • Trennung /Entsorgung des Abfalls
  • Spülen/Aufräumen
BemerkungLK 11a ist nur in Kombination mit mindestens einem anderen LK abrechenbar. LK 11a und LK 11b sind nicht nebeneinander abrechenbar.
11b Reinigen der Wohnung - Intensivreinigung 270 € 11,34
Leistungsinhalte
  • Reinigung der Wohnung
  • Trennung/Entsorgung des Ab- falls
  • Reinigung Bad, Toilette, Wohn-/Schlafbereich
  • Staubsaugen/Nassreinigung
  • Spülen/Staubwischen
BemerkungLK 11b in der Regel 2 x wöchentlich. LK 11a und LK 11b sind nicht nebeneinander abrechenbar.
12 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung 480 € 20,16
Leistungsinhalte
  • Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche
  • Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern)
  • Einräumen der Wäsche
Bemerkungin der Regel 1 x wöchentlich
13 Einkaufen 240 € 10,08
Leistungsinhalte
  • Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes
  • Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfs
  • Einräumen der eingekauften Gegenstände
Bemerkung in der Regel 2 x wöchentlich
14 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei warmen Essen auf Rädern) 270 € 11,34
Leistungsinhalte
  • Kochen
  • Aufwärmen des TK-Mittagstisches
  • Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
  • Reinigen des Arbeitsbereiches
15 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (u.a. auch Essen auf Rädern) 90 €   3,78
Leistungsinhalte
  • Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
  • Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
  • Reinigen des Arbeitsbereiches
16a Erstbesuch 600 € 29,40
Leistungsinhalte
Anamnese, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages.
16b Folgebesuch 300 € 12,60
Leistungsinhalte
LK 16b ist abrechenbar bei:
  • gravierenden Änderungen des Pflegezustandes,
  • notwendiger Erhebung von Pflegerisiken, welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen.
17a Einsatzpauschalen (Mo-Fr 6-22 Uhr) 65 €   2,73
Leistungsinhalte
Montags bis Freitags zwischen 6.00 und 22.00 Uhr
(nicht in Zeiten von LK 17b)
BemerkungDie Einsatzpauschale ist bei jedem Einsatz, mit Ausnahme von LK 18 und LK 19, abrechenbar.

Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer Wohngemeinschaft, ist unabhängig vom Kostenträger je Pflegebedürftigen eine Einsatzpauschale je Leistungstag abrechenbar.

Bei Einsätzen in Wohnhäusern, Wohngemeinschaften, sowie Seniorenresidenzen, Seniorenwohnanlagen oder Ähnlichem ist die Einsatzpauschale nicht abrechnungsfähig, wenn der Pflegedienst am gleichen Standort Räumlichkeiten nutzt. Ein gleicher Standort liegt vor, wenn der Haushalt des Pflegebedürftigen (Leistungsort) dieselbe Postanschrift hat und sich in demselben Gebäude befindet.
Bei der Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen (LK 19) ist die Einsatzpauschale nicht abrechenbar.
17b Einsatzpauschalen (Mo-Fr 22-6 Uhr, Wochenende, gesetzliche Feiertage) 130 €   5,46
Leistungsinhalte
Montags bis Freitags zwischen 22.00 und 6.00 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen
(nicht in Zeiten von LK 17a)
BemerkungDie Einsatzpauschale ist bei jedem Einsatz, mit Ausnahme von LK 18 und LK 19, abrechenbar.

Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer Wohngemeinschaft, ist unabhängig vom Kostenträger je Pflegebedürftigen eine Einsatzpauschale je Leistungstag abrechenbar.

Bei Einsätzen in Wohnhäusern, Wohngemeinschaften, sowie Seniorenresidenzen, Seniorenwohnanlagen oder Ähnlichem ist die Einsatzpauschale nicht abrechnungsfähig, wenn der Pflegedienst am gleichen Standort Räumlichkeiten nutzt. Ein gleicher Standort liegt vor, wenn der Haushalt des Pflegebedürftigen (Leistungsort) dieselbe Postanschrift hat und sich in demselben Gebäude befindet.
Bei der Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen (LK 19) ist die Einsatzpauschale nicht abrechenbar.
18a Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI - Pflegestufe I & II € 21,00
Leistungsinhalte
  • Beratung des Pflegebedürftigen und ggf. seiner Angehörigen
  • Hilfestellung
  • Mitteilung an die Pflegekasse
18b Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI - Pflegestufe III € 31,00
Leistungsinhalte
  • Beratung des Pflegebedürftigen und ggf. seiner Angehörigen
  • Hilfestellung
  • Mitteilung an die Pflegekasse
19a Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen - Beratung Einzelfallbezogen 1857 € 77,99
Leistungsinhalte
Beratung Einzelfallbezogen alle Leistungen der Leistungskomplexe 1 bis 16 für einen dementen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Leistungsanspruch nach § 45 a SGB XI (Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf) der Pflegestufe II und höher.
Bemerkung
  1. Bei Pflegestufe I sind die Einzelleistungskomplexe 1-16 anstelle LK 19 wählbar.
  2. LK 17 ist für die Pflegestufen I-III nicht abrechenbar.
  3. Eine Wohngemeinschaft im Sinne des LK 19 ist eine Gruppe von i.d.R. 6 bis 12 Personen – in Ausnahmenfällen auch weniger, mindestens aber drei Personen – die in einer Wohnung wohnen, in der jeder Bewohner seinen eigenen Wohn-/Schlafbereich hat, Küche und Wohnzimmer gemeinsam genutzt werden können und eine der Bewohnerzahl angemessene Anzahl an Toiletten / Bädern vorhanden ist.
  4. Die Pflege der Bewohner erfolgt durch einen oder mehrere ambulante Pflegedienste mit dem Ziel, eine umfassende Versorgung, die den individuellen Bedürfnissen der Bewohner entspricht, über 24 Stunden sicherzustellen.
  5. Für die Abrechnungsfähigkeit ist eine Zuordnung des / der Pflegebedürftigen zum Personenkreis nach § 45 a Abs. 1 SGB XI durch den MDK Voraussetzung: „Dies sind Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II oder III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der MDK im Rahmen der Begutachtung nach  §18 SGB XI als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.“ Liegt diese Zuordnung zum berechtigten Personenkreis nach § 45 a Abs. 1 SGB XI nicht vor, sind ausnahmslos die Einzelleistungskomplexe abzurechnen.
  6. Wie bei jeder häuslichen Pflege hat die Dokumentation der Pflegeleistungen, die nach LK 19 abgerechnet werden, gemäß den vertraglichen Regelungen des Rahmenvertrages zu erfolgen.
19b Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen - Bei zeitweiser Abwesenheit 928 € 38,98
Leistungsinhalte
Bei zeitweiser Abwesenheit des dementen Pflegebedürftigen von mehr als 6 Stunden ist der halbe Tagessatz abrechnungsfähig.
Bemerkung
  1. Bei Pflegestufe I sind die Einzelleistungskomplexe 1-16 anstelle LK 19 wählbar.
  2. LK 17 ist für die Pflegestufen I-III nicht abrechenbar.
  3. Eine Wohngemeinschaft im Sinne des LK 19 ist eine Gruppe von i.d.R. 6 bis 12 Personen – in Ausnahmenfällen auch weniger, mindestens aber drei Personen – die in einer Wohnung wohnen, in der jeder Bewohner seinen eigenen Wohn-/Schlafbereich hat, Küche und Wohnzimmer gemeinsam genutzt werden können und eine der Bewohnerzahl angemessene Anzahl an Toiletten / Bädern vorhanden ist.
  4. Die Pflege der Bewohner erfolgt durch einen oder mehrere ambulante Pflegedienste mit dem Ziel, eine umfassende Versorgung, die den individuellen Bedürfnissen der Bewohner entspricht, über 24 Stunden sicherzustellen.
  5. Für die Abrechnungsfähigkeit ist eine Zuordnung des / der Pflegebedürftigen zum Personenkreis nach § 45 a Abs. 1 SGB XI durch den MDK Voraussetzung: „Dies sind Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II oder III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der MDK im Rahmen der Begutachtung nach  §18 SGB XI als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.“ Liegt diese Zuordnung zum berechtigten Personenkreis nach § 45 a Abs. 1 SGB XI nicht vor, sind ausnahmslos die Einzelleistungskomplexe abzurechnen.
  6. Wie bei jeder häuslichen Pflege hat die Dokumentation der Pflegeleistungen, die nach LK 19 abgerechnet werden, gemäß den vertraglichen Regelungen des Rahmenvertrages zu erfolgen.
* ab 01.01.2010: 1 Pkt. = 0,0420 EUR

Angaben ohne Gewähr, Stand 01.07.2008

Leistungskomplexsystem auf der Grundlage des Rahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung sowie Anlage zur Vereinbarung gem. § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen


Hinweis zur Anwendung der LeistungskomplexeDie in den Leistungskomplexen aufgezählten Verrichtungen stellen eine Auswahl möglicher Inhalte des Gesamtkomplexes dar. Das schließt nicht aus, dass im Einvernehmen auch weitere Leistungen möglich sind, die in den Gesamtrahmen des jeweiligen Leistungskomplexes fallen können bzw. einzelne Verrichtungen wegfallen, die nicht benötigt werden. Ist in begründeten Einzelfällen der Einsatz von zwei Pflegekräften bei einem Pflegebedürftigen erforderlich überprüft die Pflegekasse nach Erhalt der begründenden Information durch den Pflegedienst die Notwendigkeit, ggf. unter Hinzuziehung des MDK. Bei einem genehmigten Einsatz von zwei Pflegekräften ist der jeweilige Leistungskomplex 1 ½ -fach zuzüglich einer doppelten Einsatzpauschale (LK 17) abrechenbar. Der Leistungsnachweis ist entsprechend zu kennzeichnen.
Kontakt
Pflegedienst
Am Waldsee
GmbH

Ollenhauerstraße 104
13403 Berlin

Telefon: (030) 417 137-11
Telefax: (030) 417 137-12



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